Link zum BTV (Bayerischer Tennis Verband):
Wie Sie wissen, haben Bund und Länder am Donnerstag (28. Oktober) einen weitreichenden Beschluss zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie getroffen. Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat daraufhin in einer Pressekonferenz verkündet, dass die Maßnahmen auch in Bayern „eins zu eins“ umgesetzt werden.
Nun steht nach Vorlage der >>8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung fest, wie der Tennissport betroffen ist. Die gute Nachricht vorweg: Es darf unter Einschränkungen weiterhin Tennis gespielt werden!
Denn die Ausübung von Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand erlaubt (§10). Vielen Dank an alle in der Politik und im BTV, die zu diesem grundsätzlich positiven Ergebnis für alle Tennisspieler in Bayern beigetragen haben! Da jedoch Kontaktbeschränkungen gelten und Veranstaltungen aller Art nicht erlaubt sind, muss auch der Tennissport Abstriche hinnehmen.
Was die Beschlüsse für den bayerischen Tennissport bis 30. November 2020 konkret bedeuten, darüber will ich Sie im Folgenden näher informieren:
1. Tennisanlagen
Grundsätzlich sind Sportanlagen geschlossen. Bereiche, die dem Individualsport dienen, können jedoch geöffnet werden - so zum Beispiel Tennishallen oder Allwetter-Tennisplätze. Die Vereinsgastronomie ist geschlossen, Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt. Umkleiden und Toiletten können nur unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden.
2. Trainings- und Spielbetrieb
Es darf zu zweit (Einzel) oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebensowenig die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren. Diese Regelungen gelten auch für ganzjährig bespielbare Allwetterplätze im Freien.
3. Winterrunde
Im November sind bayernweit mehr als 1.250 Begegnungen der BTV-Winterrunde 2020/21 geplant. Diese Begegnungen entfallen und werden von den jeweiligen Verantwortlichen der Winterrunden im Zeitfenster Januar bis April 2021 neu angesetzt. Wir bitten daher die Vereinsverantwortlichen und Mannschaftsführer von selbstständigen Verlegungen der November-Begegnungen unbedingt abzusehen. Die Veröffentlichung der Neu-Terminierung der November-Begegnungen erfolgt nicht vor Mitte Dezember 2020.
4. Turniere
Alle rund 70 Turniere im BTV mit DTB- und oder LK-Wertung im Zeitraum 02. bis 30. November 2020 müssen ebenfalls entfallen. Auch die Bayerischen Senioren-Hallenmeisterschaften vom 11. - 15. November 2020 in Nürnberg finden daher nicht statt.
Mir, meinen Kollegen im BTV-Präsidium und den Bezirksvorsitzenden ist es sehr wohl bewusst, dass diese Situation wieder eine große Herausforderung für alle Vereine, Trainer, Spieler, Gastronomen und Hallenbetreiber darstellt. Dennoch können wir uns alle glücklich schätzen, dass ein reduzierter Tennisbetrieb trotz des Lockdowns in weiten Teilen des organisierten Sports auch im November möglich ist.
Ich appelliere hier noch einmal sehr deutlich an das Verantwortungsbewusstsein der Funktionsträger in den Vereinen sowie aller Tennisspieler und Trainer in Bayern. Halten Sie sich vollumfänglich und genau an die allgemein gültigen Schutzregeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und lassen Sie keinerlei Ausnahmen zu den oben aufgeführten Festlegungen zu!
Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Tennisspielen - bleiben Sie gesund!
Helmut Schmidbauer
Präsident des Bayerischen Tennis-Verbandes e.V.
PS: Bitte beachten Sie, dass weiter gehende Anordnungen der örtlichen Behörden - abhängig von der Entwicklung des 7-Tage-Inzidenzwertes - von obigen Maßnahmen unberührt bleiben.
Liebe Mitglieder,
die Tennisplätze sind freigegeben und es gelten die Verhaltensregeln des BTV.
Zusätzlich zu den Verhaltensregeln ist eine Teilnehmerliste der einzelnen Trainingstage ab dem 18.5.2020 zu führen.
TSV Fischach
Vorstand
Bitte bachten Sie auch stets auch folgende Mitteilungen und Verordnungen der Behörden, z.B.:
Abteilungsleitung Tennis
Platzadresse:
Buschelbergstr. 13 a, 86850 Fischach
Tel. geschäftlich 08236 / 9629610
Postadresse BTV:
Hinter den Gärten 4, 86850 Fischach/Willmatshofen
2. Abteilungsleiter
Stefan Spangenberger
Tel. privat: 08236/9629646 Mobil: 0172/8238735
Mail: stefan.spangenberger@ncr.com
Jugendwart/in / Tennistrainer
Maximilian Spangenberger
Tel. privat 08236/962001
Tel. mobil 0151/20180134
Schriftführer
Kassenwart
Christine Haisch
Tel. privat 08236 962000
Mobil: 0176/81716060
Mail: c.haisch@web.de
TSV FISCHACH - ABTEILUNG TENNIS
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